Gemeinsam für eine gute Sache

 

 

Api-Schönblick Stiftung

Am 22. August 2001 hat das Regierungspräsidium Stuttgart unsere Stiftung genehmigt.

Sie will...

  • die gemeinsamen Arbeiten der Apis und der Schönblick gGmbH langfristig fördern und unterstützen
  • dem Wunsch unserer Geschwister nachkommen, die unsere Arbeiten durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis langfristig fördern wollen
  • unseren Geschwistern und Freunden, die Spenden steuerlich geltend machen können, die jetzt gültigen erweiterten Möglichkeiten eröffnen
  • die Möglichkeiten einer Förderstiftung nutzen
  • Zwei in Einem: Kapitalstiftung und Förderstiftung

Die Kapitalstiftung

Die Apis und die Schönblick gGmbH haben einen Grundstock von 100.000,- einbezahlt. Zusätzlich können weitere Zustiftungen zum Kapital in unbegrenzter Höhe vorgenommen werden. Wir freuen uns über jeden kleinen und großen Betrag. Mit den Erträgen des Kapitals wird die Arbeit unserer beiden Werke gefördert.

Die Förderstiftung

Neben den Möglichkeiten der Kapitalstiftung können Spenden über die Stiftung direkt an unsere beiden Werke durchgeleitet werden. Diese Durchleitung ist auch zugunsten anderer gemeinnütziger oder mildtätiger Werke im In- und Ausland (z.B. Missionen usw.) möglich.

Wie geschieht dies?

Der Spender überweist den Betrag an unsere Stiftung (Förderstiftung)  mit der Auflage, diesen an die Apis, die Schönblick gGmbH oder ein anderes Werk (Verwendungszweck  in der Überweisung)weiterzuleiten. Unsere Stiftung überweist den Betrag an das begünstigte Werk und stellt dem Spender eine Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung) aus.

Mit unserer Stiftung Steuern sparen


Unsere Stiftung ist befreit von den Ertragssteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer (wie im Übrigen auch die Apis und die Schönblick gGmbH).

Zuwendungen aus Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich steuerfrei.

Bei der Einkommenssteuer gelten für Steuerpflichtige und gemeinsam veranlagte Eheleute folgende Grenzen:

  • bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für religiöse, gemeinnützige Zwecke. Zusätzlich kann ein unserer Stiftung zugewendeter Betrag bis zu 1.000.000 € (bei Eheleuten 2.000.000 €) geltend gemacht werden. Diese Zuwendung kann auch über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren verteilt werden.

Für Fragen zu diesem Bereich wenden Sie gerne an die folgenden Ansprechpartner:

Matthias Rein
Verwaltungsleiter
Telefon 0711/96001-12
Telefax 0711/96001-11
Mail: m.rein@die-apis.de

Gerhard Schwemmle
Verwaltungsleiter Schönblick
Telefon 07171/9707-615
Mail: gerhard.schwemmle@schoenblick.de

Wir danken Ihnen, wenn Sie unsere Arbeit auch über unsere Stiftung mit Ihren Möglichkeiten unterstützen. Bitte sprechen Sie uns an.

Bankverbindung
Volksbank im Unterland eG
IBAN: DE39 6206 3263 0016 7750 07
BIC: GENODES1VLS